Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Diese AGB gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen T1 Berlin und Kunden, welche angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die AGB sind im Internet für den Kunden zugänglich und können auf Wunsch digital oder in gedruckter Form beigebracht werden. T1 Berlin ist ein Mietwagenunternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetzes §49 (PBefG). Die Aufträge werden nur per Telefon, E-Mail oder als Onlinereservierung entgegengenommen und vom Betriebssitz in Berlin Pankow ausgeführt.

2. Leistungen

Die Beförderung erfolgt nach dem aktuellen Leistungskatalog. Für die Wahl der geeigneten Dienstleistungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Preise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste vereinbart. Es können auch zusätzliche Dienstleistungen vereinbart werden.

3. Vertragsabschluss, Rücktritt vom Vertrag, Bezahlung

T1 Berlin nimmt Aufträge mündlich, fernmündlich schriftlich oder online zu den aktuellen Konditionen an. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn T1 Berlin entweder diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt hat oder wenn mit der Ausführung des Auftrages begonnen wurde. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen fallen folgende Stornogebühren an:

a.) bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin 25%b.) bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin 50%c.) > 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (kurzfristige oder versäumte Stornierung) 100% des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeltes.

T1 Berlin behält sich bezüglich der Berechnung von Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht, die oben stehenden Regelungen der Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem. Die Bezahlung für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und kann per Überweisung oder bar entrichtet werden. Es gelten die auf der Rechnung abgedruckten Zahlungsbedingungenen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist T1 Berlin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6‰ p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist Private Personenbeförderung berechtigt, auch diesen geltend zu machen.

4. Beförderung von Personen und Sachen

Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges, des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen. Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden. Gegenstände, die nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder Nahrungsmittel ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis des Fahrers untersagt. Der Genuss von Tabakwaren ist gesetzlich untersagt.

5. Gewährleistung Haftung und Haftungsbeschränkung

Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. T1 Berlin haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Beförderungsleistung. T1 Berlin haftet nicht, wenn eine Leistungsstörung durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Unwetter, Panne, Verkehrsstaus, Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Dies gilt insbesondere bei Flughafenfahrten. T1 Berlin haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch Begleitpersonen Minderjähriger, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden. Der Kunde haftet insbesondere auch für Schäden und Folgeschäden, die durch Verunreinigung, durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird T1 Berlin neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.

6. Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung finden sie hier: https://t1-berlin.de/datenschutz/